OB Ude: „Keine Stadt tut so viel wie München, um preiswerten Wohnraum zu erhalten, städtischen Wohnungsbestand auszuweiten und vor allem den Neubau anzukurbeln – allerdings hat es auch keine andere deutsche Stadt so dringend nötig, da die Wirtschaftskraft der Stadt mit ihrem herausragenden Job-Angebot, ebenso die hohe Zahl bester Ausbildungs- und Studienplätze sowie die kulturelle Vielfalt der Stadt einen kräftigen Zuzug auslösen und auch der erfreuliche Geburtenüberschuss zu weiterem Bevölkerungswachstum führt.
Die starke Wohnungsnachfrage ist die Kehrseite des wirtschaftlichen Erfolgs und der Attraktivität unserer Stadt sowie der positiven demografischen Entwicklung. Der Mangel an Wohnraum trifft nicht nur Wohnungssuchende, sondern auch Mieter, die mit einem höheren Mietniveau leben müssen als die Bewohner weniger attraktiver Städte. München weist das allerhöchste Niveau aus, allerdings nach einer heute von der BILD-Zeitung veröffentlichten Vergleichsstudie der F+B-Immobilien-Beratung in den 100 größten Städten keineswegs den schnellsten Anstieg. Die größten Steigerungen in den vergangenen fünf Jahren sind in Hamburg zu verzeichnen (21,6 Prozent) sowie in Trier (19,4 Prozent), Ingolstadt (18,1 Prozent) und Potsdam (18 Prozent). Nach Oldenburg (17,5 Prozent) folgt mit Erlangen (16,7 Prozent) eine weitere bayerische Stadt mit gutem Arbeitsplatzangebot auf Platz 6. Dies bedeutet, dass der Anstieg der Mieten, die einen immer größeren Anteil des Einkommens fressen, kein spezifisches Münchner Problem darstellt, sondern zu einem weit verbreiteten Großstadtproblem geworden ist. Auch der STERN hat das ,teure Großstadtpflaster' als weit verbreitetes soziales Problem benannt. Dies rechtfertigt die Hoffnung, dass wohnungspolitische Forderungen, die vom Münchner Stadtrat seit Jahrzehnten erhoben werden, beispielsweise
- nach einer stärkeren gesetzlichen Begrenzung des Mietanstiegs
- nach steuerlichen Anreizen für den privaten Wohnungsbau und
- nach landespolitischen Maßnahmen gegen die Umwandlungsspekulation
endlich mehr Gehör finden und Realisierungschancen erhalten. Als Präsident des Deutschen Städtetags habe ich bereits erste positive Signale aus den Bundestagsfraktionen erhalten.
Erfolgsbilanz bisheriger wohnungspolitischer Handlungsprogramme
Die Erfolgsbilanz der wohnungspolitischen Handlungsprogramme ,Wohnen in München I’ bis ,Wohnen in München IV’ 1990 - 2010 kann sich demnach auch sehen lassen:
- Es wurde neues Baurecht für knapp 55.000 Wohneinheiten (WE) geschaffen, über 125.000 WE wurden genehmigt und
über 115.000 WE fertiggestellt. (in etwa so viel wie der gesamte Wohnungsbestand der Landeshauptstadt Wiesbaden).
- Die zur Verfügung stehenden kommunalen Fördermittel lagen und liegen höher als die von ganzen Bundesländern wie zum Beispiel Baden- Württemberg. (dort für 2012 Erhöhung auf 73 Millionen, in München Erhöhung auf 160 Millionen pro Jahr)
- Auch wegen dieser erheblichen Neubauleistung sind die Wiedervermietungsmieten im 20-Jahres-Mittel im Altbau nur um 2,2 Prozent jährlich und in den Nachkriegsbauten noch moderater nur um 1,5 Prozent jährlich gestiegen.
Der Wohnungsmarkt wird sich in den nächsten Jahren wohl trotz aller wohnungspolitischen Anstrengungen nicht entspannen. Der Wohnungsbedarf bleibt mit zirka 7.000 Wohneinheiten jährlich auf sehr hohem Niveau. Deshalb muss die Landeshauptstadt mehr als jede andere deutsche Stadt wohnungspolitisch aktiv sein, d. h. den Wohnungsbestand schützen und den Neubau, insbesondere den geförderten, weiter ankurbeln.
Bürgerinnen- und Bürgerbefragung 2010: Münchnerinnen und Münchner fühlen sich wohl in ihrer Stadt
Das spiegeln auch die Ergebnisse der aktuellen Bürgerinnen- und Bürgerbefragung wider. Wie schon die Befragungen aus den Jahren 2005 und 2000 zeigt sie, dass die meisten Münchnerinnen und Münchner sich in ihrer Stadt wohl fühlen. Die Befragten sind sowohl mit vielen Aspekten in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung als auch mit der Gesamtstadt zufrieden. Die aktuellen Ergebnisse bestätigen aber auch, dass die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sowie mit Einrichtungen der Kinderbetreuung weiterhin zu den zentralen Herausforderungen der Stadt gehören.
Herausforderungen
Diesen und weiteren zahlreichen Herausforderungen muss sich der Münchner Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren stellen. Dazu gehören:
- Die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt München wird mittelfristig bis 2030 um über zehn Prozent, d. h. auf über 1,5 Millionen wohnberechtigte Einwohner steigen. Dieses Wachstum stellt eine große Herausforderung für die Landeshauptstadt dar. Dem steht ein Rückgang der staatlichen Fördermittel und der Flächenreserven gegenüber.
- Die soziale Polarisierung nimmt eher zu, auch wenn die Segregation in München im Vergleich zu anderen Städten eher gering ist. Bei aufgrund von Bindungsabläufen schrumpfenden Sozialwohnungsbeständen muüssen in den Quartieren vermehrt Integrationsangebote bereitgestellt werden.
- Auch die Münchner Bevölkerung wird älter, wenn auch nicht so stark wie in Deutschland insgesamt.
- Die Umsetzung energetischer Optimierung im Neubau und im Bestand wird angesichts der Herausforderung des Klimawandels zunehmend wichtiger.
,Wohnen in München V’ – Wohnungsbauoffensive 2012 bis 2016
Kommunale Wohnungspolitik ist in München eine ständige und – wie die hohe Zustimmung zu unseren bisherigen Handlungsprogrammen zeigt – politisch breit getragene Aufgabe. Das neue wohnungspolitische Handlungsprogramm ,Wohnen in München V’ das am 7. Dezember in den Stadtrat eingebracht wird, ist eine Weiterführung der früheren Handlungsprogramme zu ,Wohnen in München’ und greift deren Themen und Problemlösungsansätze auf. Die bestehenden, vielfältigen Förderprogramme haben sich auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen weitgehend
bewährt, sollen aber da, wo notwendig, an neue Entwicklungstrends angepasst werden.
Erfolgreiche Münchner Ansätze
Viele der über Jahre entwickelten erfolgreichen Münchner Ansätze, wie zum Beispiel das Konzept der Münchner Mischung, die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN), die kommunalen Wohnungsbauprogramme, die hohen kommunalen Fördermittel beziehungsweise die Bestandsschutzinstrumente gelten bundesweit als beispielgebend und wurden von anderen Großstädten wie Stuttgart, Frankfurt, Köln und Hamburg modifiziert aufgenommen. Wir halten an ihnen fest und wollen sie, wo notwendig, weiterentwickeln.
Ziele der Wohnungsbauoffensive 2012 bis 2016 sind:
- Schnellere und verstärkte Baurechtschaffung für den Wohnungsbau
- Weiterentwicklung der großen städtischen Planungsgebiete für ein kontinuierliches Angebot an Wohnbauflächen
- Verstärkte Anstrengungen bei Grundstücksausschreibungen
- Beschleunigung und Steigerung der Grundstücks- und Fördermittelvergabe für den geförderten Wohnungsbau, wobei die zeitlichen, rechtlichen und finanziellen Risiken, die sich aus den Ausschreibungsverfahren für bestimmte Zielgruppen ergeben, durch eine verstärkte rechtliche Begleitung und eine aktive Kommunikation im Vorfeld zu reduzieren sind
- Intensivere Kontrolle der Verwendung der Fördermittel während der Bindungszeiten
Eckpunkte der Wohnungsbauoffensive 2012 bis 2016:
1. Die hohen Zielzahlen für die Baurechtschaffung (von 3.500 Wohneinheiten pro Jahr) und für den geförderten Wohnungsbau (von 1.800 Wohneinheiten pro Jahr) werden beibehalten. Dafür ist eine kurz- und mittelfristig angelegte Wohnungsbauoffensive erforderlich. Als organisatorische Konsequenz wird im Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Arbeitsgruppe Wohnungsbauoffensive unter Leitung der Stadtbaurätin vorgeschlagen.
2. Als Reaktion auf die gestiegenen Grundstückspreise und Mieten erfolgt eine Zielgruppenerweiterung für mittlere Einkommen um zwei neue Einkommensstufen 6 und 7 (über die bestehenden fünf Stufen hinaus). Die nominalen Einkommensgrenzen erhöhen sich dadurch z. B. beim Einpersonenhaushalt von 19.000 auf 22.800 Euro jährlich und bei einer Familie mit einem Kind von 41.500 auf 48.150 Euro jährlich.
3. Die Förderquoten auf städtischen Flächen und im Rahmen der ,Sozialgerechten Bodennutzung’ (SoBoN) werden beibehalten. Insbesondere in Umstrukturierungsgebieten sollen die Förderquoten durch das Angebot eines Ankaufs von Grundstücken durch die Stadt oder ihre Wohnungsgesellschaften auf bis zu maximal 50 Prozent erhöht werden können. Darüber hinaus sollen aktiv Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau durch die Stadt angekauft werden.
4. Für Genossenschaften und Baugemeinschaften werden auf städtischen Flächen feste Flächenanteile zwischen 20 und 40 Prozent der neuen Wohnungsbauprojekte vorgesehen. Das diesbezügliche Beratungsangebot der Stadt wird verbessert. Auch ist künftig eine Förderung der Genossenschaftsanteile von Einkommensschwachen möglich.
5. Angesichts der stark gestiegenen Grundstückspreise können zukünftig verstärkt bei der Ausschreibung städtischer Wohnungsbauflächen auf die Zielgruppen ausgerichtete Konzeptausschreibungen und ,Bestgebotsverfahren’ durchgeführt werden, damit kein überzogener Preiswettbewerb entsteht und neben dem Preis auch die Qualität der Konzepte besser berücksichtigt wird.
6. Die Zielzahlen für die unterste Einkommensgruppe (Stufe 1) werden von 800 auf 900 Wohneinheiten pro Jahr erhöht, das Kommunale Wohnungsbauprogramm für Benachteiligte am Wohnungsmarkt (Kom- Pro B) und für Clearingzwecke (KomPro C) wird darin von 150 auf 200 Wohneinheiten pro Jahr erhöht.
7. Im geförderten Wohnungsbau und beim Verkauf städtischer Grundstükke wird generell mit dem KfW-Effizienzhaus 70 Standard (gemäß den Förderstufen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, bezogen auf die aktuell gültige Energieeinsparverordnung EnEV 2009) beziehungsweise bei freifinanzierter Grundstücksvergabe im Wohnungsbau in nicht fernwärmeversorgten Gebieten zumindest dem Dämmstandard des KfW-Effizienzhaus 70 eine verbesserte Energieeffizienz vorausgesetzt. Dies führt zwar im geförderten Wohnungsbau zu etwas erhöhten Kosten, andererseits senkt die Landeshauptstadt damit die zweite Miete vieler einkommensschwacher Mieter und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz.
8. Beim Belegungsrechtsankaufsprogramm des Sozialreferats werden die Förderkonditionen deutlich verbessert, da die Schaffung von Sozialbindungen im Wohnungsbestand wichtiger wird.
9. Es werden alle rechtlichen Möglichkeiten (Erhaltungssatzungen, Zweckentfremdungsverordnung, Mieterberatung) zur Bestandssicherung voll ausgeschöpft und es wird auch weiterhin auf eine Verbesserung der gesetzlichen Möglichkeiten (Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlungen) hingewirkt.
10. Der Rahmen für das kommunale Fördermittelbudget wird wegen der allgemeinen Preissteigerungen, der höheren Mindererlöse als Folge gestiegener Grundstückspreise, der höheren Energieeffizienz und des Ankaufs von Grundstücken im Programmzeitraum auf 800 Millionen Euro erhöht (zum Vergleich ,Wohnen in München IV’: 625 Millionen Euro).
Hohes Niveau bei Baurechtsschaffung und gefördertem Wohnungsbau
Mit dem Motto ,Wohnungsbauoffensive 2012 bis 2016’ wird deutlich, dass eine ausreichende Baurechtschaffung in den nächsten fünf Jahren das maßgebliche Ziel von ,Wohnen in München V’ darstellt. Bereits heute ist die Stadt München in diesem Bereich sehr aktiv, in den laufenden Verfahren sollen aktuell über 13.000 Wohneinheiten ermöglicht werden:
- Freiham Nord (3.000 Wohneinheiten)
- Paul-Gerhardt-Allee (2.000 Wohneinheiten)
- Funkkaserne (1.600 Wohneinheiten)
- Prinz-Eugen-Kaserne (1.600 Wohneinheiten)
- Quartier an der Hochäckerstraße (1.200 Wohneinheiten)
- Agfa-Gelände (1.000 Wohneinheiten)
- Siemens-Gelände Obersendling (950 Wohneinheiten)
- Messestadt Riem 4. Bauabschnitt (900 Wohneinheiten)
- Dachauer/Schwere-Reiter-Straße/ (900 Wohneinheiten) ehemalige Luitpoldkaserne
Der erwartete Wohnungsbedarf von 7.000 Wohnungsneubauten pro Jahr lässt sich nur teilweise aus Bestandsbaurecht decken. Der andere Teil muss durch neue Baurechtsausweisungen für jährlich 3.500 Wohneinheiten gesichert werden. Mit dieser hohen Menge an neuem Baurecht ließe sich die ambitionierte Zahl von 1.800 geförderten Wohnungen pro Jahr erreichen. Das entspricht den Zielen der vorangegangenen Handlungsprogramme und soll in ,Wohnen in München V’ auf diesem hohen Niveau beibehalten werden.
Große Konversionsflächen oder Siedlungsgebiete wie Riem und Freiham stehen anders als zu Zeiten der bisherigen wohnungspolitischen Handlungsprogrammen nicht mehr zur Verfügung. Angesichts der steigenden Wohnungsmarktnachfrage, der Problematik immer komplexerer Bebauungsplanverfahren und der sich verknappenden Flächenpotentiale ist eine kurz- und mittelfristig angelegte Wohnungsbauoffensive erforderlich. Kurzfristig steht dabei insbesondere das Thema einer bedarfsgerechten Baurechtschaffung zum Beispiel durch Umwandlung von (noch nicht bebauten) Kerngebieten in Wohngebiete im Vordergrund. Mittel- bis langfristig geht es darum, im Rahmen des Projektes ,Langfristige Siedlungsentwicklung’ ausreichend neue, teilweise auch schwierig zu entwickelnde Wohnungsbaupotentiale zu generieren, die Planungsüberlegungen frühzeitig anzustoßen und mit Nachdruck bis zur Baureife voranzutreiben.
Erweiterter Adressatenkreis und verbesserte Angebote im geförderten Wohnungsbau
Hauptziel der kommunalen Wohnungspolitik ist nach wie vor die Bereitstellung bzw. Schaffung einer Mindestversorgung bezahlbaren Wohnraums für Einkommensschwache. Wie bereits erwähnt, sind 1.800 geförderte Wohnungen das gesteckte Ziel:
- 900 Mietwohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen
– und damit jedes Jahr 100 Wohneinheiten mehr als bislang!
- 300 Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen
- 300 Eigentumswohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen
- 100 Mietwohnungen im Belegrechtsprogramm
- 200 Wohnungen für Genossenschaften und Baugemeinschaften ohne
Einkommensgrenzen (keine direkte Förderung, Steuerung nur über Flächenvergaben)
Zielgruppenerweiterung
Um mittlere Einkomm
nsgruppen trotz Mietsteigerungen weiterhin angemessen berücksichtigen zu können, werden die nominalen Einkommensgrenzen erhöht (neue Stufe 6 und 7). Eine Familie mit einem Kind hat somit die Chance, mit bis zu 48.150 Euro statt bislang 41.500 Euro Einkommen pro Jahr im geförderten Bereich eine Wohnung zu finden.
Verbessertes Beratungsangebot für Genossenschaften und B
ugemeinschaften
Es ist der erklärte Wille des Stadtrates, bei Ausschreibungen von Wohnbaugrundstücken in großen städtischen Siedlungsgebieten verstärkt Flächen für Genossenschaften und Baugemeinschaften vorzusehen. Damit deren großem Informationsbedürfnis Rechnung getragen werden kann, soll eine Beratungsstelle für Genossenschaften/Baugemeinschaften/ Wohnprojekte eingerichtet werden. Darüber hinaus gibt es Programmverbesserungen im München-Modell-Genossenschaften. So ist zukünftig eine Förderung der Genossenschaftsanteile von einkommensschwachen Haushalten möglich.
Werkswohnungsbau
Die Gewinnung von Fachkräften erfordert bezahlbaren Wohnraum. Deshalb ist es wichtig, auch die in München ansässigen Unternehmen in dieses Vorhaben miteinzubeziehen. Im Frühjahr diesen Jahres habe ich deshalb gemeinsam mit Wirtschaftsreferent Dieter Reiter 14 große Münchner Unternehmen angeschrieben und auf das Thema Werkswohnungsbau angesprochen. Ich hoffe hier auf eine breite Kooperation! Die Stadt München geht schon mit gutem Beispiel voran. So verfügen die Stadtwerke München (SWM) über zirka 550 Werkswohnungen, dazu kommen noch zirka 500 weitere werkgeförderte beziehungsweise angemiete Wohnungen. Die SWM wollen auf eigenen Grundstücken in den nächsten zehn Jahren weitere 500 Werkswohnungen bauen und dafür 70 Millionen investieren. Und unsere städtischen Wohnungbaugesellschaften GWG und Gewofag sind dabei, ein Projekt für Wohnungen für Auszubildende (zirka 75 Wohneinheiten) umzusetzen.
Dauerhafter Wohnraum für Wohnungslose
Zudem steht München zu dem Motto ,Wohnen statt Unterbringen’ und schafft für Wohnungslose vorrangig dauerhaften Wohnraum anstatt Zimmer oder Betten in Notquartieren und Unterkünften bereitzustellen. Die in diesem Rahmen entstehenden Wohnungen sollen langfristig und mit gesicherten Belegungsrechten zur Verfügung stehen. Daher werden die Zielzahlen für das Kommunale Wohnungsbauprogramm für Benachteiligte am Wohnungsmarkt (KomPro B) und für Clearingzwecke (KomPro C) von 150 auf 200 Wohneinheiten jährlich erhöht.
Vergabe Wohnbauflächen Funkkaserne
Ebenfalls Anfang Dezember entscheidet der Stadtrat über die Vergabe von Wohnbauflächen in fünf Bauquartieren im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Funkkaserne. Hier sollen zirka 430 geförderte Mietwohnungen und zirka 90 freifinanzierte Studentenwohnungen entstehen. Unmittelbar danach werden wir uns mit dem südlichen Bereich der ehemaligen Funkkaserne, der schwerpunktmäßig für Genossenschaften und Baugemeinschaften vorgesehen ist, befassen. Wir setzen somit die Vorschläge aus ,Wohnen in München V’ unmittelbar in die Praxis um!
Ausschreibung 4. Bauabschnitt Messestadt Riem
Aber auch für den freifinanzierten Markt sind Flächen vorhanden. In den nächsten Tagen beginnt die Ausschreibung für nahezu die Hälfte aller Wohnbauflächen des 4. Bauabschnitts der Messestadt Riem. Hier solleneinmal rund 400 Wohneinheiten, davon 40 Prozent im München-Modell, ein Zuhause für Münchner Bürgerinnen und Bürger sein. Anfang nächsten Jahres wird es weitergehen mit der Vergabe der Flächen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit nochmals rund 220 Wohneinheiten im selben Bauabschnitt.
Münchner Mischung auch durch Grundstücksankäufe sichern
Ein wichtiges Ziel bleibt der Erhalt der Münchner Mischung. Im Gegensatz zu anderen Metropolen, die bis in die jüngste Vergangenheit komplette Trabantenstädte für sozialwohnungsberechtigte Bevölkerungsgruppen geschaffen haben, hat die Münchner Stadtplanung und Wohnungspolitik großen Wert darauf gelegt, in jedem Neubaugebiet, in dem sie stadtplanerisch auf die Struktur und die Finanzierungsmodelle und damit auf die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Einfluss nehmen kann, tatsächlich sicherzustellen, dass weder Ghettos für Arme, noch Reservate für Privilegierte entstehen, sondern dass die gesunde Münchner Mischung zustande kommt.
Hierbei spielt die ,Sozialgerechten Bodennutzung’ (SoBoN) eine wesentliche Rolle. Sie stellt eine Quote von 30 Prozent geförderten Wohnungen in den Neubaugebieten sicher und spiegelt damit ungefähr die durchschnittliche Münchner Einkommensstruktur wider. Auf eigenen Flächen ist die Landeshauptstadt München dagegen zu deutlich höheren Anteilen geförderten Wohnungsbaus bereit, um den Wohnungsmarkt zu entlasten. Die Stadt schöpft alle Möglichkeiten aus, um Gering- und Durchschnittsverdienern ein Wohnraumangebot unterbreiten zu können. Bei bestehendem Baurecht hat sie allerdings kaum rechtliche Handhabe, den Grundstückseigentümern einen Anteil an geförderten Wohnungen vorzuschreiben. Trotzdem muss es unser Bestreben sein, auch in diesen Bereichen, insbesondere auf Nachverdichtungs- und Umstrukturierungsflächen, Anteile geförderten Wohnungsbaus unterzubringen. Deshalb ist die Stadt auch in Zukunft bereit, auf ihren eigenen Grundstücken einen höheren Anteil an solchen Wohnungen zu schaffen und dafür auch Grundstücke selbst anzukaufen oder durch die städtischen Wohnungsgesellschaften kaufen zu lassen. Auf diesen städtischen Flächen werden Genossenschaften und Baugemeinschaften eigene Flächenkontingente (20 - 40 Prozent) eingeräumt. Denn Genossenschaften und Baugemeinschaften sind meist stärker gemeinschaftlich orientiert, sichern die architektonische Vielfalt und räumen dem Aspekt Energieeffizienz meist einen höheren Stellenwert ein.
Mehr innovativer Wohnungsbau für München
In der Veranstaltungsreihe ,Innovativer Wohnungsbau für München’ in den Jahren 2009/2010 habe ich die zentralen Handlungsschwerpunkte für denMünchner Wohnungsbau mit der Fachöffentlichkeit diskutiert. Auf der Agenda standen soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit im Wohnungsbau, Dichte/Urbanität, Nachverdichtung, Wohnungstypologien der Zukunft, die Rollen der verschiedenen Wohnungsmarktakteure, vor allem der städtischen Gesellschaften, aber auch der Baugemeinschaften/ Baugenossenschaften, und innovative Ansätze in den Planungsverfahren. Die Anregungen aus dieser Reihe wurden intensiv diskutiert und in das Handlungsprogramm ,Wohnen in München V’ eingearbeitet.
Ein Beispiel ist die Optimierung der Grundstücksvergabeverfahren. Ein reiner Preiswettbewerb ist, gerade in Zeiten stark steigender Grundstückspreise, eher kontraproduktiv. Denn nachhaltig stabile soziale Strukturen und ein für breite Kreise der Bevölkerung bezahlbares Wohnungsangebot ist nach wie vor eines der wichtigsten Anliegen! Die Landeshauptstadt wird deshalb zukünftig bei Grundstücksverkäufen für den freifinanzierten Wohnungsbau neben dem Grundstückspreis auch Kriterien aus der Konzeptausschreibung berücksichtigen können.
Anhebung des Fördermittelrahmens
Um all diese Ziele umsetzen zu können, muss der Fördermittelrahmen auch aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen, aber ebenso Programmerweiterungen, höherer Energieeffizienz und Unsicherheiten hinsichtlich der staatlichen Fördermittel von 125 Millionen auf 160 Millionen Euro jährlich angehoben werden. Für den Programmzeitraum 2012 - 2016 wird insgesamt die Summe von 800 Millionen bereit gestellt!
Bestandssicherung und -entwicklung
Es besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an geförderten Wohnungen. Mittel- bis langfristig kann man ihn nicht mehr nur über den Neubau befriedigen. Der Ankauf von Belegungsbindungen an einzelnen freien Wohnungen ist eine ergänzende Möglichkeit. Hiervon profitieren beide Seiten: der Wohnungseigentümer durch günstige Kredite, die Stadt München durch die Möglichkeit, im Gegenzug dafür preisgünstigen Wohnungsbestand für einkommensschwache Haushalte zu sichern. Attraktiver wird das für den Wohnungseigentümer jetzt durch eine Verbesserung der Förderkonditionen. Auch der Ankauf von Wohnungen darf als ergänzende Strategie nicht mehr ausgeschlossen werden.
Neben der Neubaupolitik wird die Bestandspolitik zunehmend wichtiger.
Alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bestandssicherung müssen nach wie ausgeschöpft werden. Hierzu gehören:
Erhaltungssatzungen
Mit dem Instrument der Erhaltungssatzung gemäß § 172 des Baugesetzbuches schöpft die Stadtverwaltung schon bislang alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die Modernisierung von Altbauten so zu steuern, ,dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten bleibt, wenn dies aus besonderen städtebaulichen Gründen erforderlich ist’ (so genannter ,Milieuschutz’).
Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungsgebieten kann die Wohnungseigentümer dazu veranlassen, soziale Verpflichtungen gegenüber der Mieterschaft, wie zum Beispiel eine Begrenzung der Mieterhöhung, einzugehen, um eben dieses Vorkaufsrecht abzuwenden.
Zweckentfremdungsverbot
Mit dem Zweckentfremdungsverbot wird die Umnutzung von Wohnraum insbesondere für gewerbliche Zwecke reglementiert beziehungsweise unterbunden. Dies stellt sicher, dass Bestandswohnungen nach wie vor für den Wohnungsmarkt erhalten bleiben.
Umwandlungsverbot
Die Landeshauptstadt München wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Freistaat Bayern den gesetzlichen Rahmen für ein Umwandlungsverbot schafft. Das Instrument des Umwandlungsverbots kann momentan nicht angewandt werden, da der Freistaat Bayern diese Möglichkeit nicht zulässt. Hierfür wäre eine Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 4 des Baugesetzbuches erforderlich. Eine solche Rechtsverordnung könnte die Umwandlung von Hausbesitz in Wohnungsteileigentum in Erhaltungssatzungsgebieten von einer gemeindlichen Genehmigung abhängig machen und wäre damit wesentlich wirksamer als der Erlass von Erhaltungssatzungen.
Hilfe für Mieter
Um besonders älteren Mieterinnen und Mietern den Verbleib im angestammten Viertel zu ermöglichen, werden Programme wie ,Wohnen im Viertel’, ,Dezentrale Beratung in Alten-Service-Zentren’ sowie ,Pflege-Wohngemeinschaften’ (in Zusammenarbeit mit der städtischen Münchenstift) durchgeführt.
München als lebenswerte Stadt erhalten und weiterentwickeln!
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die erfreuliche Tatsache, dass wir in einer lebendigen und prosperierenden Metropole wie München leben dürfen, auf der anderen Seite große Herausforderungen bedeutet, diese Stadt als lebenswerten Ort für alle zu erhalten. Diesen Herausforderungen stellen wir uns mit dem vorliegenden wohnungspolitischen Handlungsprogramm ,Wohnen in München V.’“