Zeitgenössische Architektur in Bayern

Neubau Amtsgericht

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, in Günzburg einen Neubau für das Amtsgericht zu errichten, da das Amtsgericht Günzburg derzeit in unterschiedlichen Liegenschaften unzureichend untergebracht ist.
  • Wettbewerbstyp

    Begrenzter Realisierungswettbewerb

  • Wettbewerbsort

    Günzburg

  • Gebäudetyp

    Rathäuser, Gerichte, Regierungsgebäude, Botschaften

  • Zulassung

    WTO

  • Teilnehmer

    Architekten, Landschaftsarchitekten in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten

  • Auslober

    Staatliches Bauamt Krumbach

  • Leistungen

    Der Freistaat Bayern beabsichtigt, in Günzburg einen Neubau für das Amtsgericht zu errichten, da das Amtsgericht Günzburg derzeit in unterschiedlichen Liegenschaften unzureichend untergebracht ist.

  • Preise

    70.000 EUR

  • Unterlagen

    Staatliches Bauamt Krumbach
    z. Hd. v. Klaus Funk
    Nordstraße 8-10
    D-86381 Krumbach
    Tel.+49 82829908-320
    Fax +49 82829908-300
    klaus.funk@stbakru.bayern.de
    www.stbakru.bayern.de/hochbau/aktuelles.php

  • Bewerbung bis

    Dienstag 10. April 2012

EU-Bekanntmachungstext

D-Krumbach: Dienstleistungen von Architekturbüros
2012/S 50-081650
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Staatliches Bauamt Krumbach - Bereich Hochbau -
Nordstr. 8-10
Zu Händen von: Herrn Klaus Funk
86381 Krumbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 82829908-320
E-Mail: vergabe@stbakru.bayern.de
Fax: +49 82829908-300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.stbakru.bayern.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Staatliches Bauamt Krumbach
Nordstraße 8-10
Zu Händen von: Klaus Funk
86381 Krumbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 82829908-320
E-Mail: klaus.funk@stbakru.bayern.de
Fax: +49 82829908-300
Internet-Adresse: http://www.stbakru.bayern.de/hochbau/aktuelles.php
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Staatliches Bauamt Krumbach
Nordstraße 8-10
Zu Händen von: Klaus Funk
86381 Krumbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 82829908-320
E-Mail: klaus.funk@stbakru.bayern.de
Fax: +49 82829908-300
Internet-Adresse: http://www.stbakru.bayern.de/hochbau/aktuelles.php
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Neubau Amtsgericht Günzburg: Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren gemäß RPW.
II.1.2)Kurze Beschreibung:
ANLASS.
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, in Günzburg einen Neubau für das Amtsgericht zu errichten, da das Amtsgericht Günzburg derzeit in unterschiedlichen Liegenschaften unzureichend untergebracht ist.
AUFGABE UND PROGRAMMFLÄCHE.
Der Neubau soll folgende Nutzungen mit insgesamt ca. 2 900 m² NF 1-6 (DIN 277) enthalten:
Sitzungssaalbereich, Bürobereich (Verwaltung, Abteilung für Zivilsachen, Strafabteilung, Familiensachen, Grundbuchamt, Vollstreckungsgericht, Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Zeugen- und Sachverständigenentschädigung), Bibliothek, Besprechungs- u. Schulungsräume, Vorführbereich, Bereich für Bewährungshelfer aus Memmingen, IT-Bereich, Hausmeisterbereich, Lager, sowie Stellplätze für ca. 100 PKW. Die PKW können, je nach Entwurf, in einer Tiefgarage und/oder auch oberirdisch untergebracht werden.
Der Neubau ist als Passivhaus zu errichten.
Das Sicherheitskonzept des Amtsgerichts ist zu beachten.
Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe ist auch die Planung der zugehörigen Freianlagen.
ZIEL.
Der Auftraggeber erwartet eine in städtebaulicher, gestalterischer, wirtschaftlicher und funktionaler Hinsicht zukunftsweisende Lösung der Wettbewerbsaufgabe. Dabei sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten Bauen (Passivhausstandard), zur Nachhaltigkeit und Sicherheit bereits in dieser frühen Planungsphase zu berücksichtigen.
VERFAHRENSÜBERSICHT.
Im ersten Schritt des nichtoffenen Wettbewerbs werden aus den eingegangenen Bewerbungen die Wettbewerbsteilnehmer (siehe IV.1) ausgewählt.
Im zweiten Schritt bearbeiten diese Teilnehmer die Wettbewerbsaufgabe.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auslober einem Preisträger die weiteren Planungsleistungen für den Hochbau und die Freianlagen (LP 2-5) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß VOF übertragen (siehe VI.2).
WESENTLICHE TERMINE.
Einreichen der Teilnahmeanträge durch die Bewerber bis spätestens 10.4.2012 - 15:00 Uhr.
Auswahl der Teilnehmer am Wettbewerb voraussichtlich am 19.4.2012.
Versand der Wettbewerbsunterlagen voraussichtlich am 20.4.2012.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich am 25.6.2012.
Preisgericht voraussichtlich am 12. und 13.7.2012.
Verhandlungsgespräche voraussichtlich am 23. und 24.7.2012.
Vertragsabschluss voraussichtlich ab dem 6.8.2012.
Vorlage der HU-Bau (Haushaltsunterlage Bau – genehmigungsfähige Planung, LP 2-4) bis zum 30.12.2012.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Aufgrund der Aufgabenstellung muss für die Bearbeitung des Wettbewerbs eine Bewerbergemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt gebildet werden, sofern der Bewerber nicht beiden Berufsgruppen angehört.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Benennung des Landschaftsarchitekten noch nicht erforderlich. Die für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählten Bewerber haben ihren als Mitverfasser beteiligten Landschaftsarchitekten spätestens bis zum Tag des Kolloquiums zu benennen und dessen u.g. Nachweise nach Punkt 01 bis 05 bis zu diesem Termin nachzureichen. Landschaftsarchitekten, die in einer Bewerbergemeinschaft bereits am Auswahlverfahren teilnehmen und nicht ausgewählt werden, dürfen danach keine Arbeitsgemeinschaft mehr mit einem zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählten Architekten bilden.
Aufgrund der Aufgabenstellung werden zudem Erfahrungen in der Planung von Gebäuden im Passivhausstandard erwartet. Daher wird empfohlen, einen Haustechnikplaner mit entsprechenden Erfahrungen als Fachberater zu beteiligen. Für diesen Fachberater werden die im Folgenden beschriebenen Nachweise, Angaben und Erklärungen nicht gefordert.
Die Bewerbergemeinschaft sowie jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft benennt einen bevollmächtigten Vertreter.
Der Architekt Hat folgende Nachweise; Angaben und Erklärungen abzugeben (siehe Punkt 01 bis 07 und siehe Teilnahmeantrag Abschnitt VI.2)):
01. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 (6) sowie (9) VOF,
02. Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 4(2) VOF,
03. Unteraufträge - Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese vor Zuschlagserteilung zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen,
04. Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens:
— für Architekten über 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 500 000 EUR für sonstige Schäden,
— für Landschaftsarchitekten über 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 150 000 EUR für sonstige Schäden. Der Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtdeckungssummen kann auch als Eigenerklärung für den Auftragsfall geführt werden.
05. Nachweis der Bauvorlagenberechtigung nach Art. 61 BayBO über die berufliche Befähigung des Bewerbers oder der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (ARCHITEKT/LANDSCHAFTSARCHITEKT) gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007.
Ist der inländische Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
06. Referenzliste (es ist die Liste des Teilnahmeantrags zu verwenden) mit max. 3 Projekten/Planungen/Wettbewerbserfolgen/Auszeichnungen,die mit der Aufgabenstellung des Wettbewerbs möglichst vergleichbar sind.
Mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sind insbesondere Objekte (Lph. 2-5 nach § 3 Abs. 4 HOAI 2009) der letzten 10 Jahre aus dem Bereich Öffentlicher Verwaltungsbau und aus dem Bereich energieeffizientes/nachhaltiges Bauen, sowie Objekte ähnlicher Größenordnung und Komplexität. Kann der Bewerber keine mit dem Gegenstand des Wettbewerbs vergleichbaren Projekte/ Planungen vorweisen, sind sonstige aussagekräftige Projekte/ Planungen/ Architekturpreise/ Wettbewerbserfolge aufzulisten.
07. Präsentation von max. 3 auf der Referenzliste aufgeführten Planungen / Projekten in Text und Bild zur Bewertung der Gestaltungsqualität und der Fachkunde auf zusätzlich maximal 6 einseitig bedruckten DIN A4-Blättern zur Präsentation. Darüber hinaus eingereichte Erläuterungen/Darstellungen werden nicht gewertet.
WERTUNG / AUSWAHL.
Die Unterlagen (Teilnahmeanträge) der Architekten werden nach den oben genannten Kriterien wie folgt gegliedert und gewichtet:
a) Fachkunde und Funktionalität (Vergleichbarkeit und Qualität der eingereichten Referenzprojekte): 6-fach/3-fach/3-fach;
b) Gestaltungsqualität (Gestaltung der eingereichten Referenzprojekte, Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen bei Architekturpreisen): 8-fach/4-fach/4-fach;
c) Leistungsfähigkeit (Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung): 2-fach/1-fach/0-fach.
Die Auswahl erfolgt durch ein vom Auslober einberufenes Auswahlgremium aus Experten und Fachleuten anhand eines Punktesystems, bei dem die o. g. Kriteriengruppen a) bis c) mit jeweils bis zu 10 Punkten bewertet werden. Die Gesamtpunktzahl (Maximalpunktzahl: 310) der Bewerber errechnet sich aus den architektonischen Leistungen unter.
Berücksichtigung der genannten Gewichtung.
Ist die Bewerberanzahl nach der Auswahl entsprechend der genannten Kriterien zu hoch, behält sich der Auslober eine Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los vor.
Berufsanfänger und kleine Bürostrukturen werden in angemessenem Umfang berücksichtigt.
Die Bewerbungen werden daher in zwei Gruppen sortiert:
— Gruppe A [= sonstige Bewerber, welche nicht unter die Gruppe B fallen].
Aus der Gruppe A werden bis zu 25 Teilnehmer ausgewählt.
— Gruppe B [= Berufsanfänger und kleine Bürostrukturen].
Zu den Berufsanfängern zählen Bewerber, deren Mitglieder (Büroinhaber) ihre Diplomzeugnisse nicht vor dem 1.1.2002 erworben haben (entsprechende Nachweise sind beizufügen).
Zu den kleinen Bürostrukturen zählen Bewerber, deren Mitglieder am Tag der Bekanntmachung jeweils nicht mehr als 5 technische Mitarbeiter (einschließlich der Büroinhaber, ohne Sekretariat und Praktikanten) haben.
Aus der Gruppe B werden bis zu 5 Teilnehmer ausgewählt.
Die Zuordnung zu einer der Gruppen A oder B erfolgt im Teilnahmeantragsformular eigenverantwortlich durch die Bewerber. Ein Teilnehmer kann sich nur unter jeweils einer Gruppe bewerben.
Zusätzlich zu den ausgewählten Teilnehmern werden Nachrücker in angemessener Zahl ausgewählt.
Sollten in einer Gruppe weniger Bewerbungen vorliegen als Teilnehmer auszuwählen sind, werden aus der anderen Gruppe entsprechend mehr Teilnehmer ausgewählt.
Die ausgewählten Teilnehmer werden schriftlich zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.
TEILNAHMEHINDERNISSE u.a.
— Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 (2) RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen,
— Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme einzelner Mitglieder einer Gemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften,
— Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt,
— falsche oder fehlende Erklärungen/Nachweise (falls diese nach Anforderung durch den Auftraggeber nicht vorgelegt werden).
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung.
Architekt.
Landschaftsarchitekt (nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekt).
Zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – ""Berufsanerkennungsrichtlinie"" – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeitert die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Landschaftsarchitekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit einem Architekten teilnahmeberechtigt.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl Mindestzahl 25. /Höchstzahl 30
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
U.a. städtebauliche, landschaftsplanerische und architektonische Qualität;
Erfüllung des Raumprogramms und Funktionalität;
Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Passivhausstandard.
Die genauen Bewertungskriterien der Wettbewerbsbeiträge werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Auslobung mitgeteilt.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
12 D 0012
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10.4.2012 - 15:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20.4.2012
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt 70 000 EUR (netto) zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist darin nicht enthalten. Das Preisgericht ist berechtigt, diese Wettbewerbssumme nach einstimmigem Beschluss anders aufzuteilen.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Im Auftragsfall wird das anteilig ermittelte Preisgeld mit den Honoraren verrechnet.
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. MRin Gabriele Engel, Architektin, Oberste Baubehörde München
2. Gerhard Jauernig, Oberbürgermeister der Stadt Günzburg
3. Prof. Herbert Jötten, Architekt BDA, Hochschule Augbsurg
4. Klaus Kehrbaum, Architekt BDA, München
5. BD Peter Mayer, Architekt, Staatliches Bauamt Krumbach, Bereich Hochbau
6. Prof. Georg Sahner, Architekt BDA, Hochschule Augsburg
7. Amtsgerichtsdirektor Klaus-Jochen Weigand, Amtsgericht Günzburg
8. n.n
9. n.n
10. n.n
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Zu Punkt III:
Zur Bewerbung ist ausschließlich das Teilnahmeantragsformular zu verwenden, das per E-Mail, Fax oder Brief beim Staatlichen Bauamt Krumbach (siehe I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen)) angefordert oder im Internet (siehe ebenfalls I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen)) abgerufen werden kann - Stichwort: ""Wettbewerb Amtsgericht Günzburg"".
Die geforderten Erklärungen/Angaben (siehe III.1)) sind soweit wie möglich direkt im Teilnahmeantragsformular und in den dazugehörigen Anlagen vorzunehmen.
Die Bewerbergemeinschaft hat den Teilnahmeantrag einschließlich der darin geforderten Unterlagen (wie z.B. Nachweise oder gesonderte Erklärungen) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Anträge auf Teilnahme sind schriftlich (Papierform) in einem verschlossenen Umschlag beim Staatlichen Bauamt Krumbach (siehe I.1) - Kontaktstelle) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Auf dem Umschlag ist das Stichwort ""Wettbewerb Amtsgericht Günzburg"" mit dem Hinweis ""Nicht öffnen!"" deutlich zu vermerken.
Zu Punkt IV.3):
Im Sinne eines energieeffizienten (Passivhausstandard) und nachhaltigen Wettbewerbsbeitrags wird den am Wettbewerb zugelassenen Bewerbergemeinschaften empfohlen, einen entsprechenden Haustechnikplaner als Fachberater zur Wettbewerbsbearbeitung hinzuzuziehen.
Zu Punkt IV.4.2):
Die Auslobungsunterlagen erhalten nur die ausgewählten Teilnehmer.
Zu Punkt IV.4.3):
Der genannte Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge versteht sich als Ausschlussfrist.
Zu Punkt IV.5.3):
Der Auslober wird, soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem Preisträger ausschließlich die für die Umsetzung des Entwurfs aus dem Realisierungswettbewerb notwendigen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude und Freianlagen) aus den Leistungsphasen 2-5 nach § 3 Abs. 4 HOAI 2009 in Verbindung mit den Regelungen nach RLBau und nach § 8 Abs. 2 RPW 2008 sowie den Vorgaben der VOF übertragen.
Der Auslober beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, weitere.
Leistungen aus den Leistungsphasen 6-8 § 3(4) HOAI 2009 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.
Für Leistungen der Haustechnikplanung durch ggf. hinzugezogene Fachberater besteht kein Anspruch auf Beauftragung.
Vertragsgrundlage werden im Auftragsfall das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers.
Diese Unterlagen können bei der Kontaktstelle nach I.1) angefordert werden.
Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Zu Punkt IV.5.5): Die Zusammensetzung des Preisgerichts kann sich ggf. noch ändern.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Fax: +49 892176-2847
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 107 (3) Nr. 4 GWB).
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Staatliches Bauamt Krumbach
Nordstr. 8-10
86381 Krumbach
DEUTSCHLAND
E-Mail: klaus.funk@stbakru.bayern.de
Telefon: +49 82829908-320
Internet-Adresse: http://www.stbakru.bayern.de
Fax: +49 82829908-300
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:8.3.2012