Zum Jahreswechsel ändern sich die Bayerische Bauordnung, die dazugehörigen Rechtsverordnungen und die Formulare im Baugenehmigungsverfahren und für Bauanzeigen. Zudem tritt die Fahrradabstellplatzsatzung in Kraft.
Änderungen Bayerische Bauordnung
Zum 1. Januar 2013 wird die Bayerische Bauordnung erneut geändert. Die Änderungen beinhalten einige Klarstellungen, weitere Erleichterungen wie zum Beispiel für den nachträglichen Einbau von Sonnenkollektoren sowie die Pflicht, künftig Rauchwarnmelder in Wohnungen zu installieren.
In einem zweiten Schritt werden die Vorschriften zum barrierefreien Bauen grundlegend neu gefasst. Künftig regelt nicht mehr die Bayerische Bauordnung die Detailvorschriften, sondern die DIN-Norm 18040. Die Norm wird formal als Technische Baubestimmung eingeführt und ist somit bei der Planung und Bauausführung zu beachten. Allerdings enthält die bayerische Variante einige abweichende Bestimmungen. Die Inhalte werden mit der Veröffentlichung der Liste der technischen Baubestimmungen voraussichtlich im Januar bekannt gegeben. Für diese Neuregelung gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013, damit jetzige Planungen noch darauf abgestimmt werden können.
Rechtsverordnungen zur Bayerischen Bauordnung
Die Verordnungen zu den Bauvorlagen, den Feuerungen, den Versammlungsstätten, den Prüfingenieuren, Prüfämtern und Prüfsachverständigen im Bauwesen sowie zu den Zuständigkeiten im Bauwesen werden den Änderungen der Bayerischen Bauordnung angepasst. Sobald hierzu Näheres bekannt ist, informiert das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf unten genannter Internetseite.
Neue Formulare im Baugenehmigungsverfahren und für Bauanzeigen
Zum 1. Januar 2013 werden auch neue amtliche Formulare bekannt gemacht und damit verbindlich vorgeschrieben. Auch hier gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2013, mit Ausnahme der Formulare für die Anzeige des Baubeginns oder einer Beseitigung. Diese sind ab dem 1. Januar 2013 verbindlich zu verwenden.
Fahrradabstellplatzsatzung
Die Landeshauptstadt München hat am 25. Juli 2012 eine Fahrradabstellplatzsatzung erlassen, in der geregelt wird, wie viele Stellplätze für Fahrräder für ein Bauvorhaben auf dem Baugrundstück herzustellen sind. Diese Satzung tritt ebenfalls am 1. Januar 2013 in Kraft und gilt für alle Bauvorhaben, die ab diesem Zeitpunkt zur Genehmigung beantragt werden.
Zum Jahreswechsel ist darauf zu achten, dass für Anträge, die wegen Unvollständigkeit zurückgegeben werden müssen, erst die Frist des neu eingereichten vollständigen Antrags zählt. Bei nachträglichen Änderungsplanungen zu einem noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahren kann ebenfalls der Nachweis von Fahrradabstellplätzen erforderlich werden.
Für Vorhaben im Freistellungsverfahren gilt der Zeitpunkt der Anzeige beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Lokalbaukommission als Stichtag.(LH)