Ziel des Fassadenwettbewerbs ist es, die Öffentlichkeit über kunsthistorisch, architektonisch und städtebaulich bedeutsame Fassaden zu informieren und die Eigentümerinnen und Eigentümer historischer Bauten für ihren Beitrag zu einem schönen Münchner Stadtbild zu ehren.
Als der erste Münchner Fassadenwettbewerb 1970 ausgelobt wurde, war Münchens Straßenbild von altersgrauen, rußgeschwärzten und stark vernachlässigten Fassaden geprägt. Bei Fassadenrenovierungen wurden damals nicht selten die Stuckverzierungen und Architekturgliederungen historischer Bauten entfernt, um den Fassaden eine dem Zeitgeschmack entsprechende glatte und „moderne" Oberfläche zu geben. Zahlreiche, aus heutiger Sicht bedeutende Fassaden der Gründerzeit, des Historismus und des Jugendstils sind diesen Maßnahmen zum Opfer gefallen.
Allgemeines
Mit der Verleihung der Fassadenpreise an Privatpersonen würdigt der Münchner Stadtrat die besonderen Leistungen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die durch die vorbildliche Renovierung ihrer Gebäudefassaden zur Bewahrung des Münchner Stadtbildes beitragen. Darüberhinaus gibt es noch „Lobende Erwähnungen" für öffentlich-rechtliche Eigentümer. Der seit über 40 Jahren jährlich durchgeführte Wettbewerb ist vielen anderen Städten Deutschlands zum Vorbild geworden. Wie die stets hohe Beteiligung zeigt, hat er an Aktualität nichts verloren. Bis zum Jahr 2011 wurden insgesamt 2980 Bewerbungen eingereicht und 819 Fassadenpreise verliehen. Die Preiskategorie „Lobende Erwähnungen" gibt es seit 1988, seitdem wurden sie 129 Mal ausgesprochen.
Teilnahmebedingungen
Alle Bürgerinnen und Bürger, die in München ein historisches Gebäude besitzen, können am Fassadenwettbewerb teilnehmen. Auch öffentlich-rechtliche Eigentümer (einschließlich zuzuordnender Körperschaften, Anstalten, Gesellschaften, Stiftungen etc.) können mitmachen. Ihnen können „Lobende Erwähnungen" zuerkannt werden. Nicht nur reich verzierte Fassaden aus Gründerzeit, Historismus oder Jugendstil können zum Wettbewerb gemeldet werden, sondern auch alle historischen Münchner Bauten bis einschließlich der 1950er Jahre, Fassadenmalereien sowie architektonisch und städtebaulich herausragende Fassaden aus den 1960er Jahren. Die Gebäude müssen nicht als Baudenkmäler in die Denkmalliste eingetragen sein. Die Fassadenrenovierung muss beendet sein und sollte nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Da der Wettbewerb ab 2011 nur noch alle 2 Jahre stattfindet, ist der nächste Bewerbungsschluss der 31. März 2013 (dann 2015, 2017 usw), um am aktuellen Wettbewerb teilzunehmen. Die Bewerbungen sind formlos einzureichen und sollen enthalten:
- Straße, Hausnummer und Erbauungsjahr des Gebäudes,
- Name und Anschrift der Eigentümerinnen und Eigentümer,
- bei Bewerbung durch andere: das Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer,
- eine kurze Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen,
- wenn vorhanden: Fotos des Gebäudes vor und nach der Renovierung (gerne auch digital auf CD-ROM).
Mit der Bewerbung werden die Rechte an der nicht kommerziellen Nutzung der eingereichten Fotos auf die Landeshauptstadt München übertragen.
Wer entscheidet über die Preisverleihung?
Über die Preisverleihung entscheidet der Stadtrat nach Anhörung einer ehrenamtlichen Gutachterkommission. Kriterien bei der Beurteilung der Fassaden einschließlich der zugehörigen Dächer sind Originalität, Reichtum und Erhaltungsaufwand der Fassade, farbliche Gestaltung, künstlerische und handwerkliche Qualität der Ausführung und stadtgestalterische Bedeutung.
Welche Preise werden vergeben?
Es werden bis zu 25 gleichwertige Preise zu je 500 Euro vergeben.
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