Zeitgenössische Architektur in Bayern

Neuordnung des Ortskerns

Gegenstand dieses Wettbewerbes ist die städtebauliche, landschaftsplanerische und verkehrliche Neuordnung des Ortskerns von Ramersdorf.

  • Wettbewerbstyp

    Begrenzter Realisierungswettbewerb

  • Wettbewerbsort

    Ramersdorf

  • Gebäudetyp

    Städtebau

  • Zulassung

    WTO

  • Auslober

    Landeshauptstadt München

  • Preise

    Preissumme: 51.500 EUR

  • Unterlagen

    Büro Bartenbach & David,
    z. Hd. v. Helga Bartenbach
    bartenbach-david@t-online.de
    Dragomir Stadtplanung
    z. Hd. v. Martin Birgel
    birgel@dragomir.de

  • Abgabe bis

    Donnerstag 18. April 2013

EU-Bekanntmachungstext

Wettbewerbsbekanntmachung
Realisierungswettbewerb zur Neuordnung des Ortskerns von Ramersdorf
Auslober
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtsanierung PLAN HA III /
Blumenstraße 31, 80331 München
vertreten durch Frau St
adtbaurätin Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk
Mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt:
Büro Bartenbach & David,
Helga Bartenbach email: bartenbach-david@t-online.de
In Zusammenarbeit mit Dragomir Stadtplanung
Martin Birgel, e-mail: birgel@dragomir.de

Bewerbungsfristen
Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge:
18/04/2013 Uhrzeit: 15:00
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
26/04/2013

Wettbewerbsgegenstand:
Gegenstand dieses Wettbewerb
es ist die städtebauliche, landschaftsplanerische und verkehrliche Neuordnung des Ortskerns von Ramersdorf.

Verfahren
Der Wettbewerb wird ausgelobt als begrenzt offenes kooperatives Verfahren mit einem Zwischenkolloquium (RPW) mit vorgeschaltetem offenen
Bewerbungsverfahren zur Ermittlung von 8 Teilnehmern. Zusätzlich werden 2 Teilnehmer als gesetzte Teilnehmer geladen.
Der Zulassungsbereich umfasst die EWR WTO GPA Staaten.

Fachpreisrichter
1. Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, München
2. Armin Keller, Architekt und Stadtplaner, OBB im Bayer. Staatsministerium des Innern, München
3. Prof. Franz Pesch, Architekt/ Stadtplaner, Stuttgart
4. Ingo Kanehl, Architekt/ Stadtplaner, Köln
5. Peter Wich, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, München
6. Prof. Dr. Carsten Gertz, Stadt- und Verkehrsplaner, Hamburg

Wettbewerbssumme, Preise und Bearbeitungshonorar
Die gesamte Wettbewerbssumme beträgt: 51.500,- € netto.
Aufteilung in Preise:
1. Preis 25.750,- €
2. Preis 15.450,- €
3. Preis 10.300, - €
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer/innen MwSt. abführen,
wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch
einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

Teilnahmeberechtigte
Insgesamt sind zehn Arbeitsgemeinschaften aus Architekten/innen bzw. Stadtplanern/innen und Landschaftsarchitekten/innen teilnahmeberechtigt.
Über das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren werden acht Arbeitsgemeinschaften durch ein Auswahlgremium ausgewählt bzw. ausgelost, von der Ausloberin werden die folgenden zwei Architekturbüros
eingeladen:
- Architekturbüro Goergens Miklautz mit Svea Erdmann und Claudia Ruf Landschaftsarchitektinnen
- Röpke Architekten mit Lex Kerfers Landschaftsarchitekten

Die Aufgabenstellung verlangt auch die Beteiligung von Verkehrsplaner/innen, diese werden aber erst
nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens von den ausgewählten Bewerbern als Mitverfasser/innen der
Ausloberin benannt.
Die Federführung der Arbeitsgemeinschaften liegt bei den Architekten/innen bzw. Stadtplanern/innen.
Teilnahmeberechtigt sind in EWR-, WTO-, oder GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die nach den für ihren Wohnsitz/Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften z
ur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in sowie Landschaftsarchitekt/in befugt sind.
Ist die Berufsbezeichnung am Wohnsitz/Niederlassung des/der Teilnehmers/in gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in bzw. Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt wer
über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG gewährleistet ist,
juristische Personen, sofern deren satz ungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/ die bevollmächtigte Vertreter/in der juristischen
Person oder der/die verantwortliche Verfasser/in der Wettbewerbsarbeiten müssen die an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen legen einen Nachweis, wie z.B. einen
Auszug aus dem Handelsregister vor, in dem die Geschäftsführer oder Prokuristen benannt sind.
Bewerbergemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder
juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften haben in ihrer Verfassererklärung eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, alle Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen
gesamtschuldnerisch haften. Zu den Bewerbergemeinschaften zählen auch ständige Arbeitsgemeinschaften von Architekten/innen und Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts (GbR), die nicht in ein Register
eingetragen sind.
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Um Berufsanfänger/innen und kleinere Bürostrukturen berücksichtigen zu können, werden zwei Bewerbergruppen gebildet. Jede/r Bewerber/in hat sich eigenverantwortlich einer der beiden folgenden Gruppen
zuzuordnen.
Gruppe A: Diplom vor 01.01.2008
Gruppe B: Büroorganisationen, deren Inhaber/innen bzw. Gesellschafter/innen alle das Diplom nach dem
01.01.2008 abgelegt haben sowie kleinere Büros mit max. vier technischen Mitarbeitern/innen (einschl.
Inhaber/innen, ohne Praktikanten/innen und Aushilfen). Diese Bedingungen müssen von beiden Fachbereichen, Architektur/Stadtplanung und Landschaftsplanung, nachgewiesen werden. Die Begrenzung auf
vier Mitarbeiter bezieht sich hierbei auf den jeweiligen Fachbereich.
Aus der Gruppe A werden sechs Bewerber/innen, aus der Gruppe B zwei Bewerber/innen zur Teilnahme
am Wettbewerb ausgewählt/ausgelost. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt.
Sollten in einer Gruppe weniger Bewerber/innen vorliegen, als Teilnehmer/innen auszuwählen bzw. aus-zulosen sind, werden au
s der jeweils anderen Gruppe entsprechend mehr Teilnehmer/innen bestimmt.
Die Auswahl der Teilnehmer/innen erfolgt durch ein Auswahlgremium anhand der eingereichten
Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber werden in der Reihenfolge der erreichten Punktzahl ausgewählt.
Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.