Zeitgenössische Architektur in Bayern

Rathauserweiterung Murnau

Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Ensembles Rathaus und Strütthaus...

Der Markt Murnau am Staffelsee ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Zurzeit ist die Verwaltung des Marktes auf mehrere Standorte verteilt. Im Nachbargebäude des historischen Rathauses dem sogenannten Strütthaus befinden sich ebenfalls Teile der Verwaltung. Das Strütthaus weist jedoch gravierende Mängel auf und entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen Verwaltung.

Aufgrund einer Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege kann jedoch der vollständige Abbruch des Strütthauses voraussichtlich nicht genehmigt werden, da das Gebäude einen wichtigen Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Obermarkt/Untermarkt bildet.

Der Wettbewerb beinhaltet daher zum einen als Aufgabe die Sanierung und den Umbau oder den teilweisen Neubau des Strütthauses. Maßgeblich wird dabei sein, ob und inwieweit das Strütthaus zumindest in Teilen noch in vernünftiger Weise für die Verwaltung mit dem festgelegten Raumprogramm genutzt werden kann. Es muss daher zunächst geprüft werden, ob das planerische Ziel des Marktes zur Realisierung einer modernen Verwaltung auch mit einer Maßnahme zu erreichen ist, die den Interessen des Denkmalschutzes Rechnung trägt. Dies können etwa Umbauarbeiten im Inneren des Strütthauses sein, auch verbunden mir erheblichen Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz, ggf. sogar verbunden mit einem Teilabriss solcher Gebäudeteile, die für das Ensemble eine geringe Bedeutung haben. Zum anderen soll das denkmalgeschützte historische Rathaus im denkmalpflegerischen Sinne saniert, in Teilbereichen neu strukturiert und barrierefrei an das Strütthaus angebunden werden.

Mit der Entscheidung für die Sanierung und den Umbau oder den teilweisen Neubau des Strütthauses sowie die Sanierung des historischen Rathauses soll für die Verwaltung der dringend notwendige Platz bereit gestellt und für die Kunden eine bürgernahe Verwaltung geschaffen werden.

  • Wettbewerbstyp

    Begrenzter Realisierungswettbewerb

  • Wettbewerbsort

    Murnau

  • Gebäudetyp

    Büro, Verwaltung und Handel

  • Auslober

    Stadt Murnau am Staffelsee

  • Preise

    Preissumme: 47.600 EUR

  • Unterlagen

    Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
    z. Hdn. v. Herrn Stefan Kraus
    Augustenstraße 73
    D-80333 München
    Tel. +49 899544742414
    Fax +49 899544742418
    stefan.kraus@schober-stadtplanung.de
    schober-stadtplanung.de

  • Bewerbung bis

    Montag 18. November 2013

EU-Bekanntmachungstext

Deutschland-Murnau: Dienstleistungen von Architekturbüros
2013/S 204-354060
Wettbewerbsbekanntmachung

Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Stadt Murnau am Staffelsee
Untermarkt 13
Kontaktstelle(n): Geschäftsleitung
Zu Händen von: Frau Zenzi Oppenrieder
82418 Murnau
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8841476111
E-Mail: zenzi.oppenrieder@murnau.de
Fax: +49 8841476132
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.murnau.de
Weitere Auskünfte erteilen: Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
Augustenstraße 73
Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
80333 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 899544742414
E-Mail: stefan.kraus@schober-stadtplanung.de
Fax: +49 899544742418
Internet-Adresse: www.schober-stadtplanung.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
Augustenstraße 73
Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
80333 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 899544742414
E-Mail: stefan.kraus@schober-stadtplanung.de
Fax: +49 899544742418
Internet-Adresse: http://schober-stadtplanung.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Schober Architekten
Augustenstraße 73
Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
80333 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 899544742414
E-Mail: stefan.kraus@schober-stadtplanung.de
Fax: +49 899544742418
Internet-Adresse: www.schober-stadtplanung.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Lokalbehörde

1.3)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

II.1)Beschreibung

II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:

Erweiterung Rathaus Murnau.

II.1.2)Kurze Beschreibung:

Der Markt Murnau am Staffelsee ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Zurzeit ist die Verwaltung des Marktes auf mehrere Standorte verteilt. Im Nachbargebäude des historischen Rathauses dem sogenannten Strütthaus befinden sich ebenfalls Teile der Verwaltung. Das Strütthaus weist jedoch gravierende Mängel auf und entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen Verwaltung.
Aufgrund einer Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege kann jedoch der vollständige Abbruch des Strütthauses voraussichtlich nicht genehmigt werden, da das Gebäude einen wichtigen Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Obermarkt/Untermarkt bildet.
Der Wettbewerb beinhaltet daher zum einen als Aufgabe die Sanierung und den Umbau oder den teilweisen Neubau des Strütthauses. Maßgeblich wird dabei sein, ob und inwieweit das Strütthaus zumindest in Teilen noch in vernünftiger Weise für die Verwaltung mit dem festgelegten Raumprogramm genutzt werden kann. Es muss daher zunächst geprüft werden, ob das planerische Ziel des Marktes zur Realisierung einer modernen Verwaltung auch mit einer Maßnahme zu erreichen ist, die den Interessen des Denkmalschutzes Rechnung trägt. Dies können etwa Umbauarbeiten im Inneren des Strütthauses sein, auch verbunden mir erheblichen Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz, ggf. sogar verbunden mit einem Teilabriss solcher Gebäudeteile, die für das Ensemble eine geringe Bedeutung haben. Zum anderen soll das denkmalgeschützte historische Rathaus im denkmalpflegerischen Sinne saniert, in Teilbereichen neu strukturiert und barrierefrei an das Strütthaus angebunden werden.
Mit der Entscheidung für die Sanierung und den Umbau oder den teilweisen Neubau des Strütthauses sowie die Sanierung des historischen Rathauses soll für die Verwaltung der dringend notwendige Platz bereit gestellt und für die Kunden eine bürgernahe Verwaltung geschaffen werden.
Der Wettbewerb unterliegt den Regeln der RPW 2008.
Anrechenbare Kosten: ca. 2 Mio. EUR netto
Geplante Termine (verbindliche Angaben finden Sie in der Auslobung):
Ausgabe WB-Unterlagen ab 19.12.2013
Abgabe Pläne 24.3.2014
Abgabe Modell 31.3.2014
Planungsbeginn ab ca. 5/2014 bzw. mit Zuschlagserteilung
Baubeginn: Herbst 2014.
Voraussichtlicher Umfang der einzureichenden Unterlagen:
Alle Grundrisse, M 1:100 (Darstellungstiefe entspricht M 1:200)
Alle Ansichten, M 1:100 (Darstellungstiefe entspricht M 1:200)
Notwendige Schnitte, M 1:200
Strütthaus, M 1:20 (Darstellungstiefe entspricht M 1:50)
Erläuterungen
Modell M 1: 500
Unterlagen für die Vorprüfung.
Es werden keine Isometrien, Perspektiven, fotorealistische Darstellungen oder andere räumliche Darstellungen zugelassen.

II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71200000

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Allgemeine Kriterien:
Berufshaftpflichtversicherung über 1,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie über 0,5 Mio. EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (siehe VI.3). Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 11 Abs. 1 lit. a-g sowie Abs. 4 lit. a-d VOF.
Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Artikels 2 BauKaG erfüllt sind.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung: Architekt.
Wertung und Gewichtung der Kriterien zur Bewerberauswahl:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren § 5 Abs. 4 lit. c VOF, 5 % Gewichtung.
Beträgt oder übersteigt der Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der Jahre 2010, 2011, 2012 die Summe von 200 000 EUR (brutto) wird pro Jahr ein Punkt vergeben.
Referenzen zur Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern, 10 % Gewichtung
Es sind 3 Referenzen des Bewerbers Büros/Bewerbergemeinschaft gemäß VOF §5 Abs. 5 lit. b als Beleg der Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern bei Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2013 nachzuweisen.
Es können maximal 3 Referenzen nachgewiesen werden, die Erfahrungen des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft mit öffentlichen Auftraggebern belegen.
Jede Referenz erhält, wenn sie die gestellten Anforderungen erfüllt, einen Punkt.
Insgesamt können mit den drei Referenzen maximal 3 Punkte erreicht werden.
Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags (Referenz 3.1 bis 3. 3) darzustellen.
Bei den genannten Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Objektplanungsleistungen für öffentliche Auftraggeber,
— die beauftragten Leistungsphasen wurden durch den Auftragnehmer bearbeitet.
Die hier genannten Projekte können mit den unter 4 genannten Referenzen identisch sein.
Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, 85% Gewichtung
Es sind 3 Referenzen des Büros/Bewerbergemeinschaft gemäß VOF §5 Abs. 5 lit. b als Beleg für die Erfahrung im Bereich der Sanierung nachzuweisen. Jede Referenz erhält, wenn sie die gestellten Anforderungen erfüllt, einen Punkt.
Insgesamt können mit den drei Referenzen maximal 3 Punkte erreicht werden.
Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags (Referenz 4.1 bis4. 3) und mit einer selbst erstellten Beschreibung (Bild- und Textmaterial) übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
1. Projektbezeichnung;
2. Name und Anschrift des Auftraggebers;
3. Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer;
4. Planungszeitraum;
5. Datum der Fertigstellung;
6. Nutzfläche;
7. Gesamtkosten brutto;
8. Referenzschreiben des Auftraggebers;
9. Kurzbeschreibung des Projektes mit aussagekräftigem Bild- und Textmaterial und der Angabe welche Leistungen vom Bewerber selbst erbracht wurden.
Die Referenzen haben folgende Anforderungen zu erfüllen und sollen in der Aufgabenstellung und Komplexität vergleichbar zur vergebenden Aufgabe sein:
1. Referenz Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude (Mindestkriterium) = 1 Punkt;
2. Referenz Sanierung bestehendes Gebäude oder Neubau = 1 Punkt;
3. Referenz Sanierung bestehendes Gebäude oder Neubau = 1 Punkt.
Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am Besten entsprechen.
Als vergleichbare Referenzleistung gelten Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 2 bis 8 für Hochbaumaßnahmen vergleichbarer Größe (ab 1 500 000 EUR brutto, Kostengruppe 300 + 400, DIN 276). Die Referenzen müssen bereits abgeschlossene Bauvorhaben beschreiben. Die Referenzen müssen aus den vergangenen 8 Jahren sein (d. h. Projekte die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt). Planungen oder Wettbewerbserfolge allein gelten nicht als Referenzobjekt.
Kriterien, die mindestens erfüllt sein müssen, sind entsprechend gekennzeichnet („Mindestkriterium"). Die Nichterfüllung eines Mindestkriteriums führt zum Ausschluss der Bewerbung im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens.
Das heißt mindestens eine Referenz muss Erfahrungen des Bewerbers mit der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden belegen.
Den Referenzen sind wiederum Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (z. B. Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 3 DIN A4 Seiten, jeweils einseitig bedruckt, beizufügen. Der selbst erbrachte fachliche Leistungsumfang ist analog den Leistungsphasen nach HOAI zu beschreiben. Die Zuordnung der selbst erstellten Präsentationsunterlagen zu den genannten Projekten muss eindeutig sein, bitte beschriften Sie deshalb all Ihre Blätter eindeutig!
Für alle Referenzen die Leistungen für öffentliche Auftraggeber nachweisen, müssen Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, bei Referenzen für private Auftraggeber sollten sie vorliegen (VOF § 5 Abs. 5 lit. b).
Die Bescheinigungen sollten grundsätzlich den Namen und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert sowie den Leistungszeitraum enthalten.

III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige:
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" berechtigt sind.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Bewerbergemeinschaften können aus natürlichen und juristischen Personen bestehen. Sie sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft für sich teilnahmeberechtigt ist. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Mitarbeiter, Fachberater etc. unterliegen nicht den Teilnahmeberechtigungen. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmern sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und während der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen annehmen kann.
Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung dieses Inhalts abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung und bei der Auswahlentscheidung kumulativ berücksichtigt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl Mindestzahl 3. /Höchstzahl 25

IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt, Angemessenheit im Ensembleschutz,
— Architektonische und innenräumliche Qualität,
— Erschließung und Funktionalität,
— Neustrukturierung des historischen Rathauses,
— Konstruktion,
— Energiekonzept,
— Wirtschaftlichkeit.

IV.4)Verwaltungsangaben

IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen

IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 18.11.2013 - 15:00

IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können

Deutsch.

IV.5)Preise und Preisgericht

IV.5.1)Angaben zu Preisen:

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Preise und Anerkennungen:
1. Preis 16 000 EUR,
2. Preis 10 000 EUR,
3. Preis 6 000 EUR,
Anerkennungen 8 000 EUR,
Preissumme gesamt netto 40 000 EUR,
zzgl. gesetzl. MWSt 19 % 7 600 EUR,
Preissumme gesamt brutto 47 600 EUR.

IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer

Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit den Honoraren verrechnet.

IV.5.3)Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter

1. Christoph Schreyer, Kreisbaumeister GAP
2. Prof. Jörg Homeier, Architekt BDA, München
3. Wilhelm Huber, Architekt Betzigau
4. Michael Kühnlein, Architekt, Berching
5. Dr. Michael Rapp, 1. Bürgermeister Markt Murnau
6. Klaus Tworek, Marktbaumeister Murnau
7. Josef Bierling, 2. Bürgermeister Markt Murnau

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.2)Zusätzliche Angaben:

Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren" ausgefüllt einzureichen.
Diesen Antrag erhalten Sie auf Anforderung per E-Mail unter: stefan.kraus@schober-stadtplanung.de
Die Bewerbungsunterlagen sind mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag bei der Schober Architekten, Augustenstraße 73, 80333, einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
Bewerber, die nicht alle geforderten Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen, werden ausgeschlossen.
Weitere Angaben zu Terminen werden am Tag der Auslobung bekannt gemacht.
Die Markt Murnau möchte aus der Zahl der geeigneten Bewerber 12 Büros als Teilnehmer setzen.
Geeignete Bewerber werden nur dann gesetzt, wenn Sie bei den Eignungskriterien die volle Punktezahl erreichen. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten Höchstzahl an Teilnehmern, dann entscheidet unter den nicht gesetzten Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Objektplanungsleistungen:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Leistungsbild gemäß § 34 Gebäude und Innenräume HOAI 2013 mit den Leistungsphasen LPh 1-5 und optional den LPh 6-9 gemäß § 34 HOAI 2013, sowie optional das Leistungsbild gemäß § 39 Freianlagen HOAI 2013 mit den Leistungsphasen LPh 1-9. Der Umfang der Freianlagen ist gering; entwurfsabhängig ca. 150 m².
Für das Leistungsbild gemäß § 34 HOAI 2013 ist eine stufenweise Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen: LPh 1-3, LPh 4, LPh 5 und optional LPh 6-8 und LPh 9.
Die Planungsleistung gemäß HOAI § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume wird der Honorarzone IV zugeordnet; die Planungsleistung gemäß HOAI § 39 Leistungsbild Freianlagen der Honorarzone III.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung oder Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden.
Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
— Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen;
— von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.

VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80534 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden;
d. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80534 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17.10.2013