Die Nachfrage in München wächst – Stadt fasst Grundsatzbeschluss...
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat das Gärtnern in Gemeinschaft in München umfassend analysiert und dem Stadtrat die verschiedenen Formen und Möglichkeiten vorgestellt. Am 19. Februar hat die Vollversammlung des Stadtrats zur Förderung des Urbanen Gärtnerns einen Grundsatzbeschluss gefasst. Dieser legt fest, wie vor dem Hintergrund wachsender Flächenkonkurrenzen und einer dichter werdenden Stadt das Urbane Gärtnern als ein wichtiger Freiraumbaustein für die Münchnerinnen und Münchner erhalten und weiter ausgebaut werden kann.
Angesichts einer Anzahl von insgesamt zirka 12.000 Parzellen für Kleingärten, Gemeinschaftsgärten und Münchner Krautgärten wird deutlich, dass bereits jetzt ein sehr umfangreiches Spektrum an Möglichkeiten zum Urbanen Gärtnern besteht. Zum Einen fragt die Bevölkerung die bereits lange in München etablierten Kleingärten intensiv nach. So sind für neue Kleingärten Flächenpotenziale im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung gesichert, die sukzessive aktiviert werden. Zum Anderen haben sich in den letzten Jahren weitere Formen des Gartnerns entwickelt, die in der Bevölkerung zunehmend Interesse finden und das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger erweitern. Das Spektrum reicht vom sogenannten Grabeland, wie es in den ,,Münchner Krautgärten" angeboten wird, über pädagogische und therapeutische Gärten bis hin zu Gemeinschaftsgärten und Garteninitiativen.
Der Grundsatzbeschluss führt auf, welche Formen und Aktivitäten die verschiedenen stadtischen Referate betreuen und wo die Münchner Stadtverwaltung koordinierend, unterstützend oder beratend tätig wird und eingebunden ist. Auch werden die Wohlfahrtswirkungen des Urbanen Gärtnerns dargestellt: Soziale, ökonomische und ökologische Aspekte wirken sich nicht nur für die gärtnerisch Aktiven, sondern auch für die Stadtgesellschaft integrativ und gewinnbringend aus. (LH)
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