Der Münchner Stadtrat hat am 26. März mit dem Grundsatz- und Eckdatenbeschluss den Bau von zirka 800 Wohnungen in der Parkstadt Schwabing einen Schritt vorangebracht. Der mit den neuen Wohnungen verbundene zusätzliche Bedarf an Infrastruktureinrichtungen für Kinder und Jugendliche wird durch den Neubau von zwei integrierten Kindertagesstätten mit einer Geschossfläche von 1.720 Quadratmetern gedeckt. Die Schulversorgung wird in der geplanten Grundschule an der Funkkaserne nachgewiesen.
Mit der Planung können die letzten noch unbebauten Baugebiete des Bebauungsplans Nr. 1781 (Parkstadt Schwabing) aktiviert werden. Hierzu ist beabsichtigt, die Kerngebiete MK 3, MK 4, MK 7 und Teilbereich MK 9 über eine Bebauungsplan-Änderung umzustrukturieren und dabei überwiegend Wohnen zu verwirklichen. Aufgrund der angrenzenden Wohngebiete und der Anbindung an die Tramlinie 23 an der Anni-Albers-Straße sind die Grundstücke für den Wohnungsbau grundsatzlich sehr gut geeignet.
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1781 erfolgt über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Lilly-Reich-Straße) und beinhaltet auch eine Änderung der Nutzungsart von Kerngebiet (MK) zur Nutzungsart Wohnen. Die Grundlagen hierfür werden in einem noch durchzuführenden Wettbewerb ermittelt, der von der Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München im sogenannten Gutachterverfahren durchgeführt wird, um so eine qualitätvolle Bebauung zu gewährleisten. Dabei soll insbesondere die verträgliche Dichte geprüft werden, aber auch die Nutzungsverteilung im Hinblick auf den Lärmschutz und die Grünversorgung. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird danach die Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren für diesen Teilbereich der Parkstadt Schwabing bilden. (LH)