Auslobung | Erstmalig mit der Kategorie 'BDA Nachwuchspreis'...
Mit der Vergabe des Preises wird nun schon seit 1967 ein Beitrag zu Architektur und Städtebau gewürdigt, an dem die Vielfältigkeit architektonischer Qualitätskriterien offenbar wird.
Teilnahmeberechtigt sind alle Architekten aus dem In- und Ausland gemeinsam mit ihren Bauherren.
Zugelassen sind ausschließlich Bauwerke / Ensembles, die im Land Bayern realisiert und seit 2012 fertig gestellt wurden.
NEU: Erstmalig wird es im Rahmen des BDA Preis Bayern 2016 auch einen 'BDA Nachwuchspreis' geben. Mit der Auszeichnung herausragender Studienarbeiten aus dem Masterstudium sowie von Master- oder Bachelorthesen möchte der BDA Bayern aktiv die Qualität in der Ausbildung unterstützen, fördern und würdigen. Teilnahmeberechtigt sind alle bayerischen Hochschulen – Fachbereich Architektur. Pro Hochschule können bis zu sechs Arbeiten nominiert werden, die zwischen dem Wintersemester 2012/13 und dem Sommersemester 2015 erstellt wurden.
Der Einreichungszeitraum ist ab Freitag, 17.07.2015 bis Montag, 14.09.2015 digital unter www.bda-preis-bayern.de und postalisch an den BDA Bayern e.V. Türkenstraße 34, 80333 München einzureichen.
Weitere Informationen und die Auslobung unter www.bda-preis-bayern.de