Denkmalstreit um Villa im Herzogpark beendet – Stadt verzichtet auf Berufung...
In der vergangenen Woche hat das Münchner Verwaltungsgericht ausführlich begründet, warum die umstrittene Villa in der Kolbergerstraße 5 im Münchner Herzogpark die Kriterien des Denkmalschutzes nicht erfüllt. Damit hat das Gericht die ursprüngliche Einschätzung des Investors Euroboden GmbH, dass das Haus nicht schützenswert sei, bestätigt. Wie die Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung berichtet (siehe Pressespiegel im Anschluss), wird das Urteil vom städtischen Planungsreferat und dem Landesdenkmalrat akzeptiert. Somit hat die juristische Auseinandersetzung um die Villa ein Ende.
Das Prozessergebnis kann als klare Absage an die Instrumentalisierung des Denkmalschutzes für private Interessen verstanden werden. Nach zweieinhalb Jahren Unterbrechung kann Euroboden nun die Zusammenarbeit mit David Chipperfield wieder aufnehmen, um zügig über die erste veröffentlichte Konzeptstudie hinauszukommen und die Pläne für repräsentative Münchner Stadthäuser weiter zu konkretisieren. Das architektonische Resultat soll auf den gegenüberliegenden Park referenzieren und eine zeitgemäße Antwort des großbürgerlichen Stadthauses für die denkmalgeschützte Umgebung liefern.