Abgabe 18. Januar | BDA-Architekturpreis für Architekten bis 40 Jahre...
Der BDA Baden-Württemberg, der BDA Bayern, der BDA Hessen, der BDA Rheinland-Pfalz und der BDA Saarland loben gemeinsam den BDA Architekturpreis „max40 – Junge Architekten" aus. Mit dem Preis leistet der BDA seinen Beitrag dazu, die Qualität der Architektur von jungen Büros zu veröffentlichen, sie zur Diskussion zu stellen und zu zeigen, welche Potenziale ungenutzt bleiben, wenn junge Architekten nicht unterstützt werden.
An dem Preis teilnahmeberechtigt sind in der Kammer eingetragene Architekten, die am 1. Januar 2016 das 41. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihrer Tätigkeit in einem der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland nachgehen.
Eine unabhängige Jury wählt aus den eingereichten Arbeiten die Preisträger aus; zusätzlich können Anerkennungen ausgesprochen werden. Der Jury gehören an:
Nils Ballhausen, Berlin, Redakteur der Bauwelt
Prof. Lydia Haack, Haack & Höpfner. Architekten und Stadtplaner BDA, München, stellv. Landesvorsitzende BDA Bayern
Markus Lanz, Lanz • Schwager Architekten BDA, Konstanz, Landesvorstand BDA Baden-Württemberg
Prof. Michael Schanné, AV1 Architekten, Kaiserslautern, BDA Rheinland-Pfalz
Peter Cachola Schmal, Direktor Deutsches Architekturmuseum, Frankfurt
Prof. Andrea Wandel, Wandel Lorch Architekten und Stadtplaner BDA, Saarbrücken, BDA Saarland
Susanne Wartzeck, sturm + wartzeck architekten bda und innenarchitekten, Dipperz, Landesvorsitzende BDA Hessen
Die ausgezeichneten Arbeiten werden in einer Ausstellung im Sommer 2016 im Deutschen Architekturmuseum präsentiert, die Ausstellung wird danach als Wanderausstellung an zahlreichen anderen Orten gezeigt; zudem werden der BDA-Architekturpreis und die Preisträger in einem Katalog dokumentiert.
Einzureichen ist ein realisiertes Projekt (die Größe der realisierten Arbeit ist nicht ausschlaggebend) sowie die ausführliche Darstellung des Konzeptes, das zum Ergebnis geführt hat. Die Arbeit soll auf maximal zwei Tafeln DIN A1 (Hochformat) dargestellt werden; außerdem kann ein Erläuterungsbericht auf einer Seite DIN A4 abgegeben werden. Die Tafeln sollen zusätzlich als pdf- Datei auf einer CD eingereicht werden; es ist möglich, auf der CD ergänzendes Bildmaterial beizufügen. Die Teilnehmer müssen außerdem ihr Geburtsdatum durch die Kopie eines Dokuments (Personalausweis o.ä.) nachweisen, eine Urheberschaftserklärung für das eingereichte Werk abgeben sowie die Adresse des Baus und des Bauherrn nennen. Bei Projekten mit mehreren Urhebern müssen alle Urheber genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Die Unterlagen sind bis zum 18. Januar 2016 im Landessekretariat des BDA Hessen einzureichen; bei Postsendungen gilt der Poststempel. Die Abgabe vor Ort ist nach telefonischer Anmeldung (069/283156) montags–mittwochs 10–17 Uhr sowie donnerstags 10–15 Uhr möglich.
Die Auszeichnung wurde bisher fünf Mal als Auszeichnung des BDA Hessen vergeben und wird zum ersten Mal als gemeinsame Auszeichnung von BDA Baden-Württemberg, BDA Bayern, BDA Hessen, BDA Rheinland-Pfalz und BDA Saarland ausgelobt.
Rückfragen per Telefon unter 069/283156.