Bewerbung bis Juli 2016 – Kunstministerium unterstützt bis zu 100 Bildende Künstlerinnen und Künstler bei Atelierkosten... mit einem Zuschuss von monatlich 230 Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren.
Zum 1. Januar 2017 soll eine neue Förderrunde des Programms beginnen. Dafür können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung bis Ende Juli 2016 bei der Regierung bewerben, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz des Künstlers befindet. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung. Die Bewerber müssen seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten. Die Atelierkostenzuschüsse werden auf der Grundlage von Vorschlägen einer Auswahlkommission vergeben. Der monatliche Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt und kann unmittelbar anschließend an die erste Förderperiode auf eine Gesamtdauer von 48 Monaten verlängert werden. Dies setzt jedoch eine erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.
Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Ansprechpartnern bei den Regierungen sowie die Bewerbungsbögen zum Downloaden und Ausfüllen sind hier unter dem Stichwort „Atelierförderprogramm" abrufbar.