Zeitgenössische Architektur in Bayern

Ihr müsst wählen!

Reminder | Jede Stimme zählt. Morgen enden die Kammerwahlen.

Hinweis: Für die Gültigkeit der Stimmabgabe ist der Eingang bei der Kammer maßgeblich und nicht das Datum des Poststempels – ganz anders als bei den meisten Wettbewerben.

Sowohl der Briefkasten in der Waisenhausstraße 4 als auch das Postfach der BYAK werden pünktlich am Freitag, dem 29. April 2016 um 18.00 Uhr geleert. Die Wahlordnung verbietet, dass später eingehende Wahlbriefe noch gewertet werden.

Angesichts der bekannten gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen wird unser Berufsstand in der nächsten Wahlperiode einer Fülle von Herausforderungen begegnen müssen. So ist das Versprechen der Bundesregierung, man werde die HOAI gegen Angriffe der EU-Kommission verteidigen, bisher nicht von Erfolg gekrönt. Die EU-Komission geht weiterhin davon aus, dass die Honorarregelungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuwider laufen – es droht eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Eine vernünftige europäische Grundlage ist aber Voraussetzung für den Erhalt von Qualität und architektonischer Vielfalt. Letzterer kommen darüber hinaus Regelungen zugute, die z.B. sicherstellen, dass auch kleine, junge Büros bei Wettbewerben mitmachen dürfen oder gefördert werden – etwa durch Patenschaften für Berufseinsteiger für die ersten Jahre der Selbstständigkeit.

In der aktuellen Ausgabe des Deutschen Architektenblatts sind alle zur Wahl zugelassenen Listen mit einer Anzeige vertreten, der BDA Bayern zusätzlich mit einem Einhefter mit dem Wahlteam und allen 125 Kandidatinnen und Kandidaten. Es stellen sich freischaffende, angestellte, beamtete und baugewerblich tätige Kolleginnen und Kollegen zur Wahl.

 

Bestimmen Sie mit der Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten Ihres Vertrauens die Berufspolitik der Bayerischen Architektenkammer mit! Die Formulare zum Download gibt es hier.

Die Wahlzeit endet am 29. April 2016 um 18.00 Uhr.