Oberbürgermeister Dieter Reiter fordert vom Bund Maßnahmen gegen Gentrifizierung.
Angesichts der in München allgegenwärtigen Gentrifizierung hat sich Oberbürgermeister Dieter Reiter in einem Schreiben an die zuständige Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, gewandt. In seinem Schreiben vom 16. Juni fordert Reiter vom Bundesministerium eine Erweiterung der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Oberbürgermeister Reiter dazu: „Die Städte brauchen endlich wirksame Instrumente gegen die Gentrifizierung – nicht nur in Erhaltungssatzungsgebieten, sondern im gesamten Stadtgebiet." Die Vorschläge beziehen sich auf folgende vier Punkte:
- Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen bedürfen bislang zumindest in Erhaltungssatzungsgebieten einer behördlichen Genehmigung. Dieser „Genehmigungsvorbehalt" stellt dort ein wirksames Instrument dar, um Wohnungsverkäufen und anschließenden Mieterhöhungen entgegenzuwirken. Da aber inzwischen längst nicht nur Erhaltungssatzungsgebiete von Gentrifizierung betroffen sind, fordert Reiter, den Anwendungsbereich auf das ganze Stadtgebiet auszuweiten. Die Regelung soll künftig für alle Städte mit erhöhtem Wohnungsbedarf gelten.
- Die Position der Mieterinnen und Mieter soll gestärkt werden, indem die sogenannte Veräußerungssperrfrist von derzeit sieben auf zehn Jahre erhöht wird. Diese gilt in Erhaltungssatzungsgebieten ab dem Zeitpunkt der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Während der Sperrfrist ist ein Verkauf der Wohnungen nur an den jeweiligen Mieter zulässig.
- Bislang dürfen bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden, was zum Teil zu erheblichen Mietsteigerungen führt. Zum Schutz der Mieterinnen und Mieter fordert Reiter eine Absenkung der Umlage auf 8 Prozent. Darüber hinaus sollen durch Einführung einer Kappungsgrenze in einem Zeitraum von acht Jahren maximal 3 Euro/qm auf den Mieter umgelegt werden können.
- Das Instrument der Erhaltungssatzung dient dem Milieuschutz, bezieht sich aber bislang lediglich auf das Thema „Wohnen". Da aber auch alt eingesessene kleingewerbliche Betriebe (zum Beispiel Handwerks-, Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe) von Verdrängung bedroht sind, soll geprüft werden, inwieweit der Schutz der Erhaltungssatzung auch auf das Kleingewerbe ausgeweitet werden kann. Damit könnte erreicht werden, dass die Viertel weiterhin lebendig und gemischt bleiben.